RE-NOVAMASSIVBAU - KLEINGARTENHÄUSER

Das Kleingartenhaus- das "KLEINSEIN" nicht kennt

Von der Planung bis zum Einzug- Sie haben die Wahl

Mobil 1: +43 664 37 000 51 Mobil 2: +43 699 107 36 796

1120 Wien - Austria Ignazgasse 15/A

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Verkehrswert

Darunter versteht man den voraussichtlich zu erzielenden Verkaufswert einer Immobilie. Der Verkehrswert ist an keinerlei Richtlinien gebunden, konjunkturabhängig und kann sich täglich ändern.

Verkehrsflächen

Verkehrsflächen oder Erschließungszonen nennt man die Bereiche im Haus, über die man in die einzelnen Räume gelangt. Dazu gehören Flur, Diele, Windfang und Treppen.

Versiegeln

Holzfußböden müssen gegen das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit durch eine Versiegelung geschützt werden. Ein Parkett ist sofort nach dem Abschleifen zu versiegeln (Fertigparkett bedarf keiner nachträglichen Versiegelung). Es gibt Öl-Kunstharz-Versiegelung, säurehärtende Versiegelung ist so auszuführen, dass eine gleichmäßige Oberfläche entsteht. Die Oberflächenwirkung kann matt, seidenmatt oder hochglänzend sein.

VOB

... ist die Abkürzung für "Verdingungsordnung für Bauleistungen". In der VOB ist das Verhältnis von Bauherr zu Handwerker geregelt und verbindlichen DIN-Vorschriften für die Arbeiten der Gewerke festgeschrieben. Hält ein Bauherr bestimmte in der VOB festgelegte DIN-Normen nicht ein, ist er für seine Maßnahmen voll verantwortlich und kann im Falle von Schäden nicht die Handwerker regresspflichtig machen.

Vollgeschoss

... ist im Gegensatz zu Halbgeschossen und Kellergeschossen ein volles Wohngeschoss. Als Vollgeschosse werden in den Länderbauordnungen alle Stockwerke definiert, die über mindestens zwei Dritteln ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von minimal 2 m haben.

Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht an einer Immobilie hat man nur dann, wenn es einem zuvor vom Eigentümer eingeräumt wurde. Der Eigentümer kann allerdings das Grundstück oder Haus einem anderen Interessenten anbieten und verkaufen. Er muss jedoch zuvor den Inhaber des Vorkaufsrechts davon in Kenntnis setzen. Macht dieser von seinem Recht rechtzeitig Gebrauch, kommt der Kauf mit ihm zustande; in der Regel nur dann, wenn er bereit ist, den mit dem neuen Interessenten vereinbarten Preis zu zahlen.

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