RE-NOVAMASSIVBAU - KLEINGARTENHÄUSER

Das Kleingartenhaus- das "KLEINSEIN" nicht kennt

Von der Planung bis zum Einzug- Sie haben die Wahl

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1120 Wien - Austria Ignazgasse 15/A

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Sambatreppe

--> siehe Raumspartreppe

Schimmelpilz

Schlägt sich Luftfeuchtigkeit an einer kalten Wand oder Decke nieder, entstehen geeignete Bedingungen für Schimmelpilz. Dies geschieht vor allem bei Wärmebrücken, aber auch bei mangelhaft ausgeführter Dämmung innen oder außen. Schimmelpilze brauchen eine feuchte, kühle Umgebung, um sich zu entwickeln. Findet zudem keine ausreichende Luftzirkulation statt, etwa hinter einem Schrank, ist der Pilzbefall geradezu vorprogrammiert.

Tritt Schimmelpilzbefall in der Wohnung auf, darf man das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es ist erwiesen, dass die Pilzsporen gesundheitsschädlich sind. Gegenmaßnahmen sind in erster Linie die Beseitigung der konstruktiven Mängel, die zu einer Durchfeuchtung der Wand geführt haben. Gründliches Lüften ist die effektivste Maßnahme gegen Schimmelpilz. Vor allem nachts sollte quergelüftet werden, denn kalte, einströmende Luft, die sich im Raum erwärmt, nimmt sehr viel mehr Feuchtigkeit auf als warme Luft.

Schlauchwaage

... ist ein fast ganz mit Wasser gefüllter, durchsichtiger Schlauch, Werden beide Enden hochgehoben, ist der Wasserpegel auf beiden Seiten gleich hoch. Mit diesem einfachen Gerät kann man über größere Distanzen die gleiche Höhe angeben.

Schlussabnahme

Der Bauherr muss sie spätestens 1 Woche nach Abschluss aller Arbeiten beantragen. Die Schlussabnahme wird durch die Bauaufsichtbehörde durchgeführt und umfasst auch die bauliche Abnahme der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, vom Bezirkskaminkehrermeister muss eine Bescheinigung über die sichere Benutzbarkeit der Kamine und Lüftungsleitungen von Räumen mit Feuerstätten vorliegen.

Bei der Schlussabnahme wird genau geprüft, ob das Haus den Vorschriften entsprechend mängelfrei bewohnbar ist. Fehlende Treppengeländer z.B. verhindern die Abnahme! Erst nach der Aushändigung des Schlussabnahmescheins darf ein Gebäude benutzt bzw. bezogen werden.

Schlussrechnung

Die endgültige Abrechnung der Handwerker oder Bauunternehmer für Löhne und Leistungen ist die Schlussrechnung. Nach dieser Schlussrechnung sind keine weiteren Forderungen mehr möglich. Werden danach doch noch welche gestellt, müssen sie nicht anerkannt werden. Die Schlussrechnung ist fällig nach anerkannter, mängelfreier Fertigstellung. Ob die Arbeit auch einwandfrei gemacht wurde, muss vor der Schlussrechnung überprüft werden.

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