RE-NOVAMASSIVBAU - KLEINGARTENHÄUSER

Das Kleingartenhaus- das "KLEINSEIN" nicht kennt

Von der Planung bis zum Einzug- Sie haben die Wahl

Mobil 1: +43 664 37 000 51 Mobil 2: +43 699 107 36 796

1120 Wien - Austria Ignazgasse 15/A

Zur ÜbersichtZur Übersicht

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ

Bauantrag

Mit dem Bauantrag wird der Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung gestellt. Neben den Planungsunterlagen, die mehrfach bei der Behörde eingereicht werden müssen, gehören zum Bauantrag auch Formulare, welche durch den Bauherren bzw. dessen Architekten auszufüllen sind.

Bauabnahme

Als Bauabnahme bezeichnet man die behördliche Bescheinigung, dass das Haus baurechtlich und bautechnisch ohne Mängel abgenommen wurde. Der Wohnraum ist somit bezugsfertig. Der Bauherr hat einen Antrag auf Abnahme des Rohbaues sowie die Schlussabnahme zu stellen. Für beide Abnahmen erhält er entsprechende bestätigende Schreiben der Behörde. Der Rohbau wird abgenommen, wenn alle tragenden Bauteile und die Dachkonstruktion fertig gestellt wurden. Die Schlussabnahme erfolgt nach Beendigung aller Bauleistungen. Grundlage hierfür ist die Bescheinigung des Bezirkskaminkehrers, welche die Funktionstüchtigkeit aller Kamine / Schornsteine bestätigt.

Bauaufnahme

Sind für ein bereits vorhandenes Gebäude mangelhafte Planungsunterlagen vorhaben, wird es vermessen und aufgezeichnet. Meist ist diese Maßnahme beim Um- bzw. Ausbau von älteren Bauwerken nötig und wird oftmals durch Architekten durchgeführt.

Baugrenzen

sind im B-Plan (Bebauungsplan) festgelegt und dürfen nicht überbaut werden. Von Bauherren wird oft nicht beachtet, dass die Baugrenzen nicht mit den Grundstücksgrenzen identisch sind. Meist führt dieser Irrtum zu Konflikten mit den angrenzenden Nachbarn.

Bausachverständige

Freie Sachverständige beraten gegen Honorar den Bauherren. Meist resultiert ihr Auftrag aus einer Uneinigkeit zwischen Bauherr, Architekt und / oder Handwerker, ob die Bauleistungen fachgerecht ausgeführt wurden oder Mängel vorhanden sind. Normalerweise ist das Einschalten eines Sachverständigen billiger als ein Rechtsstreit. Neben den üblichen Nachschlagewerken, wie Telefon- bzw. Branchenbüchern, erfährt man Adressen von Sachverständigen auch bei der IHK (Industrie- und Handelskammer).

Bauträger

Ein Bauträger ist in der Regel eine juristische Person (z.B. Wohnbaugesellschaft), die unter ihrem Namen Bauobjekte baut bzw. saniert und diese verkauft. Bauträger realisieren Gesamtprojekte von der Planung, über die Vergabe der Bauleistungen und die Baubetreuung bis hin zum Vertrieb (z.B. Verkauf).

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ

Zur ÜbersichtZur Übersicht

 

done by artoffice

Infos zur: europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO), & österreichischem Datenschutzanpassungsgesetz 2018 (DSG) vom: 25.05.2018.

Wenn Sie diese Website nutzen, stimmen Sie der Verwendung der darin enthaltenen Infos, Bestimmungen und Regelungen zu. Jetzt lesen!

Diese Datenschutzbestimmungen können Sie jederzeit in der gesamten Webseite mit dem Button "DSGVO" aufrufen!

DSGVO